Preise und Zahlungsbedingungen und Versand
(1) Es gelten die angezeigten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, zuzüglich berechnet und dem Kunden rechtzeitig angezeigt. Für den Fall der Bestellung aus dem Ausland, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre Bank oder Ihr Land der Newstyle UG nicht bekannte Kosten oder Steuern erheben, wie z.B. (Einfuhr-)Zölle oder Bearbeitungsgebühren für die Zahlung. Hierbei handelt es sich nicht um Kosten, die über die Newstyle UG abgeführt oder in Rechnung gestellt werden.
(2) Die Newstyle UG akzeptiert alle auf der Internetseite angegebenen Zahlungsarten. Die Newstyle UG stellt dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm in Textform spätestens mit (Waren-)lieferung übersandt wird.
Der Gesamtkaufpreis der bestellten Ware ist je nach gewählter Zahlungsart zahlbar.
(3) Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
(4) Gegenüber Unternehmern ist die Newstyle UG berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Verpackungs- und Versandkosten, Gefahrübergang
Verpackungs- und Versandkosten werden, soweit solche erhoben werden, dem Besteller rechtzeitig vor Auslösen des Bestellvorganges bekannt gegeben.
Regelungen gegenüber Unternehmern
(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Newstyle UG noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Newstyle UG versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterliegen dem pflichtgemäßen Ermessen von der Newstyle UG.
(3) Der Kunde trägt die Lagerkosten nach Gefahrübergang. Bei Lagerung durch die Newstyle UG betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(4) Die Sendung wird von der Newstyle UG nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
Lieferung und Lieferzeiten
Regelungen gegenüber Verbrauchern
(1) Die Lieferung von Waren an den Kunden erfolgt durch Drittanbieter (Lieferdienste). Bei Versand per Spedition wird als Erfüllungsort "Lieferung frei Bordsteinkante" vereinbart, d.h. die Lieferung erfolgt bis vor Ihre Haustüre, ebenerdig, ohne Stufe.
(2) Die Lieferzeiten sind entweder der Produktbeschreibung oder den gesondert abrufbaren Angaben zum Versand im Shop zu entnehmen.
(3) Teillieferungen sind möglich, wenn der Kunde
a) in unserer Widerrufsbelehrung auf diese Möglichkeit und die sich daraus ergebenden Folgen für das Widerrufsrecht hingewiesen wurde und
b) nicht erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn
– die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
– die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
– dem Kunden hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche
Kosten entstehen oder der Verkäufer sich zur Übernahme dieser Kosten bereit erklärt.
(4) Die Kosten für Transport und Verpackung werden, soweit solche erhoben werden, bei Teillieferungen nur einmal berechnet.
Regelungen gegenüber Unternehmern
(1) Lieferungen erfolgen ab 70180 Stuttgart.
(2) Von der Newstyle UG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Die Newstyle UG kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden –vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Newstyle UG gegenüber nicht nachkommt.
(4) Die Newstyle UG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Newstyle UG nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Newstyle UG die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Newstyle UG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Newstyle UG vom Vertrag zurücktreten.
Erfüllungsort und Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 70180 Stuttgart soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet die Newstyle UG auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
(2) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Sache als abgenommen, wenn
a) die Lieferung und, sofern die Newstyle UG auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
b) Die Newstyle UG dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
c) seit der Lieferung oder Installation zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Sache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und
d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der Newstyle UG angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.